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Für die Begriffsdefinition der benachteiligten Gebiete wird nach § 3 Nr. 7 EEG 2017 auf die Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABl. L 72 vom 13.3.1997, S. 1) Bezug genommen. Die Gebietskulisse ist damit statisch vorgegeben, so dass nachträgliche Änderungen außer Betracht bleiben.
EEG 2017: § 3 Begriffsbestimmungen
7. „benachteiligtes Gebiet“ ein Gebiet im Sinn der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das
Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (Deutschland) (ABl. L 273 vom
24.9.1986, S. 1), in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABl. L 72 vom 13.3.1997, S. 1),
Somit ist die „alte“ Kulisse maßgebend für die Freiflächenverordnung und nicht die neue Kulisse, wie sie mit
der Neuabgrenzung 2017 festgelegt wurde.
Unter folgendem Link finden Sie eine Karte
zur Gebietskulisse mit Stand 1986/1989 des zuständigen Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Baden-Württemberg
Die amtliche Karte der maßgeblichen Gebietskulisse liegt nur in Papierform bei den jeweiligen Landwirtschaftsämtern vor. Eine
verbindliche und flurstückscharfe Auskunft kann daher insbesondere im Fall von Gemarkungen, die nur teilweise in benachteiligten
Gebieten liegen, nur die jeweils zuständige untere Landwirtschaftsbehörde geben.
Freiflächenöffnungs-verordnung (FFÖ-VO) Baden-Württemberg Verordnung der Landesregierung zur Öffnung der Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen für Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten (Freiflächenöffnungs-verordnung – FFÖ-VO) vom 07.03.2017, GBl. 2017, 6, 129
Freiflächenöffnungs-verordnung (FFÖ-VO) vom 07.03.2017 mit Begründung
Gesetz für den
Ausbau erneuerbarer Energien
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066)
Acker-
und Grünland-flächen in Baden-Württemberg in benachteiligten Gebieten (Stand 1986/1997)
LUBW 03/2017

Weitere Informationen unter Energieatlas der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
(LUBW)