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Glossar LLG

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 Abstandsregelungen Abstandsregelungen in Aufforstungsgebieten werden nach § 25b LLG bestimmt (→ Grenzabstand)
 Agrarforstsystem  Agroforstsysteme sind eine Form der Landnutzung, bei der die landwirtschaftliche Produktion mit dem Anbau von Bäumen oder Sträuchern auf derselben Fläche kombiniert wird (Bundesministerium für Bildung und Forschung, Januar 2009), z.B. Streuobstwiesen
 Anzeigeverfahren  → siehe auch Aufforstungsgenehmigung
 Aufforstung

 

 Aufforstungsgebiet
 Aufforstungsgenehmigung
 Aufforstungssatzung
 Ausgleich, forstrechtlich  → siehe auch Waldausgleich

 B

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 Bagatellregelung

 Bagatellgrenzen für die Anzeige bzw. Genehmigung von Aufforstungen (20 ar, 3 bzw. 6 m Höhe) werden nach § 25a LLG geregelt.

 Bauleitplanung

 → Flächennutzungsplan → Bebauungsplan

 Befristung

 § 25 LLG regelt die Frist für eine Aufforstungsgenehmigung

 "Bereichs-Definition"

 MLR

 Beseitigungsregelung

 → siehe Kapitel 1.7.5

 Beteiligung

 → Zuständigkeiten

 Bewirtschaftungspflicht

 → siehe auch Pflegepflicht

 Brache

 Regelungen zu Dauergrünland und Brache

 C

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 E

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 Eigentum, Pflichtbindung

 Zur Verhinderung von Beeinträchtigungen der Landeskultur und der Landespflege sind die Besitzer von landwirtschaftlich nutzbaren Grundstücken verpflichtet, ihre Grundstücke zu bewirtschaften oder dadurch zu pflegen, daß sie für eine ordnungsgemäße Beweidung sorgen oder mindestens einmal im Jahr mähen. → § 26 LLG und § 27 LLG Aussetzen und Erlöschen der Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht

 F

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 Feldgehölz

 Keine Definition aus dem BWaldG oder dem LWaldG, sondern aus der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung (§ 5) „überwiegend mit gehölzartigen Pflanzen bewachsene Flächen, die nicht der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen, mit einer Größe von mindestens 100 Quadratmetern bis höchstens 2 000 Quadratmetern; Flächen, für die eine Beihilfe zur Aufforstung oder eine Aufforstungsprämie gewährt worden ist, gelten nicht als Feldgehölze".

 FFH-Gebiete

 Sammelverordnungen der Regierungspräsidien für FFH-Gebiete

 Flurbilanz

 bewertet landwirtschaftliche Flächen nach natürlichen und
landwirtschaftlichen Gesichtspunkten und wird auf digitalen Karten dargestellt

 Formulare

 → LLG - Aufforstung

 Fortbildungen

 Fortbildungen an der LEL

 Fristen

 ASVG § 28 Behördliches Verfahren

 Fünfjahresregelung

 Entstehung von Dauergrünland siehe § 4 Absatz 5 LLG

 G

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 Gemeinde, Beteiligung

 → Zuständigkeiten

 Gemeindetag

 → Mustersatzung

 Genehmigung

 Genehmigungspflicht

 Genehmigungsverfahren

 → Schema Ablauf des Genehmigungsverfahrens

 Gestattung

 Greening

 Betriebsinhaber, die ein Anrecht auf eine Zahlung im Rahmen der Basisprämienregelung haben, müssen ab dem 1. Januar 2015 auf allen ihren beihilfefähigen Flächen bestimmte dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden, das sogenannte "Greening" einhalten. → mehr...

Vergleich Dauergrünlandumwandlung (Greening ↔ LLG)

 Grenzabstand

 Abstandsregelungen in Aufforstungsgebieten werden nach § 25b LLG bestimmt.

 Grenzertragsstandort

 Grünland

 → Dauergrünland

 H

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 I

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 J

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 K

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 Kirchenweihnachtsbaum

 Kann evtl. der Definition „einzelne Baumgruppe" oder „Baumreihe" zugeordnet werden und ist dann nach § 2 Abs. 4 LWaldG kein Wald (RP S, Ref. 31, April 2011).

 Kommission

 Zur Ausweisung von Aufforstungsgebieten und Nicht-Aufforstungsgebieten ist eine Satzung erforderlich. Hierzu wird in der Gemeinde eine Kommission gebildet. → Verfahrensablauf Satzung

 Kurzumtriebsplantage (KUP)

 Anbau von schnellwüchsigen Baumarten innerhalb kurzer Zeitintervalle (2-20 Jahre) zur energetischen oder industriellen Nutzung. Kein Wald bei einer maximalen Umtriebszeit von 20 Jahren. Der Status der landwirtschaftlichen Fläche bleibt erhalten und es ist keine Aufforstungsgenehmigung erforderlich (Anlage und Bewirtschaftung von Kurzumtriebsflächen in Baden-Württemberg, Hrsg. Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg, Dezember 2010).

 L

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 Landschaft, offene

 Alle Flächen (Acker, Grünland, Moor, Ödland, Unland), die nicht Wald sind

LLG

 → Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz

 M

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 Mindestflächen

 → Prüfung der UVP

 Mindestflurkartierung

 Grenzt die landwirtschaftliche Fläche zur Forstfläche ab. Nur als Satzung entfaltet sie eine eigene rechtliche Wirksamkeit (RP S, Ref. 31, April 2011).

 Mustersatzung


 N

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 Nichtaufforstungsgebiet

 In dieser Satzung dürfen nur Flächen aufgenommen werden für die Versagungsgründe vorliegen. Es bedarf der Genehmigung durch das zuständige Regierungspräsidium.

 Nutzung, landwirtschaftliche

 O

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 Obstwiese

 → DGL: Siehe Abgrenzung Streuobstgrünland zu Dauerkultur
 → Aufforstung

 P

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 Pflegepflicht

 → LLG §§ 25-29 → siehe auch Bewirtschaftungspflicht

 S

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 Sammelverordnungen

  Sammelverordnungen der Regierungspräsidien für FFH-Gebiete

 Schmuckreisig

 → Aufforstungsgenehmigung

 Schutzgebiet

 → Daten und Fakten / Förderung und Kulissen / Schutzgebiete

 Status, landwirtschaftlicher

 T

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 U

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 Umtriebszeiten

 → Aufforstungsgenehmigung / Ziele

 Umweltverträglichkeits-prüfung

 → UVPG → Siehe "Vollzugshilfen zur Umweltverträglichkeitsprüfung für die Wasserbehörden" (Manfred Weiner, MUF Rheinland-Pfalz, Sept. 2004)

 Urteile

 → Urteilsammlung

 V

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 Verfahrensablauf

  → Aufforstung
  → Stellungnahmen (TÖB)
  → Stellungnahmen (TÖB) / Photovoltaik
  → Immissionsschutz
 

 Verwaltungsvorschriften

 → siehe Verfahrensablauf

 Vorrratspflanzung

 Vorratspflanzung für Waldbäume ist keine Definition aus dem LWaldG, sondern aus dem LLG. Sie ist heute nicht mehr praxisüblich (RP S, Ref. 31, April 2011). Im LLG aktuell nicht mehr enthalten.

 Vorprüfung, standortbezogen

 im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung

 W

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 Wald

 Wald ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche (§ 2 LWaldG)

 Waldausgleichsbörse

 Weihnachtsbaumkultur

 Wertholz

 Die Produktion von Werthölzern (z.B. Kirsche, Nussbaum) ist eine moderne Form des Agroforstes. Unbefristete Aufforstungsgenehmigungen

Die Genehmigungen sind nicht „ewig" rechtskräftig. Daher sind Genehmigungen die Jahre zurückliegen nicht automatisch weiterhin als genehmigt anzusehen.

 Wuchshöhe

 Z

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 Zierreisig

 → Schmuckreisig

 Zuständigkeiten

 → Aufforstungsgenehmigungen
 → LLG Pflegepflicht
 → LLG Dauergrünland

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