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Wie werden nach § 25 LLG Aufforstungsgenehmigungen beantragt und erteilt?
Hierzu sind auch Vordrucke und Muster (Formulare) abgedruckt.
Gerichtsurteile zu den wesentlichen Versagungsgründen sind im Wortlaut zitiert.
Wie können nach § 25 b LLG Städte und Gemeinden durch Satzung - unter Beteiligung der zuständigen Behörden, des
Naturschutzes und von Vertretern der Grundstückseigentümer - Aufforstungsgebiete (Möglichkeit der Aufforstung) bzw. Nichtaufforstungsgebiete
(Verbot der Aufforstung) festsetzen?
Hierzu ist die Mustersatzung
des Gemeindetages Baden-Württemberg abgedruckt
Aufforstungsanträge
in Baden-Württemberg nach § 25 LLG der Jahre 2014-2016
MLR Baden-Württemberg, Ref. 27, Otto Dürr, 31.08.2017
Aufforstungsflächen nach der
Erstaufforstungsprämie in Baden-Württemberg
LEL Schwäbisch Gmünd, Abt. 3, LEL-Maps
Schema
Ablauf des Genehmigungsverfahrens
RP Stuttgart, Abt. 3, Heike Wiedemann, 28.11.2017
Die
Umweltverträglichkeitsprüfung
RP Stuttgart, Abt. 3, Heike Wiedemann, 28.11.2017
Anzeigeverfahren
RP Stuttgart, Abt. 3, Heike Wiedemann, 28.11.2017
Neues
zur Aufforstung
Richard Müller & Alexander Möndel, Landinfo 02/2012
Aufforstung
Agrarstruktur in Baden-Württemberg, Juli 2012